Schutzfrau Österreichs
Das Lied erinnert an die Befreiung Österreichs vor mehr als 60 Jahren: Den Text verfasste der Wiener Franziskanerpater Petrus Pavlicek (1902-1982) nach Erreichen des Staatsvertrags im Mai 1955, durch den das kriegsgebeutelte Österreich aus der militärischen Besatzung befreit und wieder zum selbstbestimmten Staat werden konnte.
Dieses Ereignis war lange vorbereitet worden, nicht nur in diplomatischen Verhandlungen: Schon 1946, unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg, hatte P. Petrus vor der Mariazeller Gnadenstatue den Ruf vernommen, eine Gebetsgemeinschaft für die Freiheit Österreichs zu gründen, den später sogenannten „Rosenkranz-Sühnekreuzzug“. Im rasch wachsenden Apostolat vermochte P. Petrus zahlreiche Beterinnen und Beter zu vereinen, darunter höchste politische Repräsentanten. Heute ist der Rosenkranz-Sühnekreuzzug eine in 132 Ländern der Welt verbreitete Gebetsgemeinschaft, in der mehrere hunderttausend Menschen im Gebet um den Frieden in der Welt miteinander verbunden sind.
Im Dank für die Gebetserhörung und den neuen Frieden in Österreich war 1955 das Lied „Schutzfrau Österreichs“ entstanden. Seither gilt es gewissermaßen als Hymne des RSK. Anlässlich des Österreichbesuchs von Papst Benedikt XVI. im Jahr 2007 wurde das Lied von den österreichischen Bischöfen in der Basilika Mariazell auf CD eingesungen.
Der Refrain „ist unerhört“ darf nicht als Ausdruck der Empörung missverstanden werden; er erinnert an das altehrwürdige Gebet „Memorare“ des hl. Bernhard von Clairvaux: „Gedenke, o mildreichste Jungfrau Maria, es sei noch niemals gehört worden, dass du jemanden verlassen hättest, der zu dir seine Zuflucht nahm.“
Die Melodie stammt von Franz Xaver Weninger (1805-1888), Studienpräfekt am Wiener Priesterseminar und Hofkaplan des Apostolischen Nuntius, später Dogmatik-Professor in Graz, ab 1848 Volksmissionar in Amerika.
Das vorliegende Blatt enthält das Lied in sämtlichen Strophen der Originalgestalt. Sollte das Lied in einer Auswahl von Strophen gesungen werden wollen, empfiehlt sich der Zusammenhang 1., 2. und 4. Strophe.
Der druckfrische Folder kann über das Büro des RSK bestellt werden:
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